Information

Schulgeld

Subventionierter Unterricht für Kinder und Jugendliche

ab Eintritt in den Kindergarten bis zum 20. Altersjahr sowie in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr.

Einzelunterricht

Dauer: 40 Minuten wöchentlich
Kosten: 810.– pro ½ Jahr (18 Lektionen pro Semester)
weitere Optionen in der Schulgeldordnung

Einstiegsfächer

Gruppenunterricht:
CHF 280.- pro ½ Jahr

ab Kindergarteneintritt:
CHF 200.- pro ½ Jahr

jüngere Kinder:
CHF 300.- pro ½ Jahr

ab Kindergarteneintritt:
CHF 200.- pro ½ Jahr

jüngere Kinder:
CHF 300.- pro ½ Jahr

3er bis 5er-Gruppe
ab Kindergarteneintritt:
CHF 300.- pro ½ Jahr

2er-Gruppe 40 Minuten:
CHF 405.- pro ½ Jahr

3er-Gruppe 60 Minuten:
­CHF 405.- pro ½ Jahr

Einzelunterricht 30 Minuten:
CHF 610.- pro ½ Jahr

Nicht subventionierter Unterricht für ­Erwachsene (Einzelunterricht)

wöchentlich: ­
CHF 1'390.- pro ½ Jahr

14-täglich:
­CHF 695.- pro ½ Jahr

wöchentlich: ­
CHF 1'850.- pro ½ Jahr

14-täglich: ­
CHF 925.- pro ½ Jahr

14-täglich: ­
CHF 2'770.- pro ½ Jahr

Die aktuellen und detaillierten Tarife für Kinder, Jugendliche und Erwachsene für das komplette Angebot finden Sie in unserer Schulgeldordnung.

Fagott
Fagott

Finanzierung

Finanzierung

Der Unterricht an einer Bernischen Musikschule wird zu rund zwei Dritteln von der öffentlichen Hand finanziert. Voraussetzung ist, dass die Musikschule bestimmte Kriterien erfüllt und damit staatlich anerkannt ist. Anerkannte Musikschulen, wozu die Musikschule Region Jegenstorf gehört, sind Mitglied des Verbands Bernischer Musikschulen (VBMS). Die Eltern bezahlen rund einen Drittel der tatsächlichen Unterrichtskosten. 

Anspruch auf subventionierten Musikschulunterricht haben Schüler*innen ab dem Eintritt in den Kindergarten bis zum vollendeten 20. Altersjahr (in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Altersjahr), sobald sie von der Musikschule zugelassen werden. Danach gelten die Erwachsenen-Tarife, da keine Kantons- und Gemeindesubventionen mehr gesprochen werden und so das Angebot selbsttragend sein muss.

Ermässigungen

Ermässigungen

Schulgeldermässigung
Die Höhe der Schulgeldermässigung richtet sich nach dem massgebenden Einkommen gemäss Art. 12 der kantonalen Tagesschulverordnung. Als Bemessungsgrundlage zählen die Verhältnisse des Vorjahres.

Rabatte und Ermässigungen werden nur auf subventioniertem Unterricht gewährt. Sie gelten nicht für Einwohner*innen der Gemeinden Hindelbank und Rapperswil. Schulgeldermässigungen können ausschliesslich mit dem Formular «Gesuch um Schulgedermässigung und Stipendien» beantragt werden.

Massgebendes Einkommen bis

  • CHF 20'000.- 30% 
  • CHF 30'000.- 25% 
  • CHF 40'000.- 20% 
  • CHF 50'000.- 15% 
  • CHF 60'000.- 10% 
  • CHF 70'000.- 5%

Familienrabatt
Besuchen zwei Kinder oder Jugendliche aus derselben Familie die Musikschule, gewährt diese einen Rabatt von 5% auf dem gesamten Schulgeld des Einzel- und Gruppenunterrichts. Der Abzug erhöht sich für jedes weitere Kind um je 5%. Familienrabatte werden automatisch berechnet.

Stipendien

Stipendien

Damit Kinder und Jugendliche aus Familien in bescheideneren finanziellen Verhältnissen vom Musikunterricht profitieren können, stehen neben Schulgeldermässigung und Familienrabatt auch Stipendien zur Verfügung. Der Stipendienfonds wird vom Förderverein der Musikschule Region Jegenstorf verwaltet.

Massgebend für die Festsetzung der Stipendien sind die finanziellen und familiären Verhältnisse der Gesuchstellenden. Details dazu finden Sie in der Stipendienordnung und dem Gesuch für ein Stipendium.

Bitte reichen Sie Ihren Stipendienantrag mit dem entsprechenden Gesuchsformular bis spätestens 25. Mai resp. 25. November ein. Bitte beachten Sie, dass Stipendien nicht rückwirkend, sondern immer erst ab dem Folgesemester ausgerichtet werden können.

Das Gesuch ist einzureichen an:
Musikschule Region Jegenstorf, Iffwilstrasse 4, CH-3303 Jegenstorf

Weitere Finanzierungs­möglich­keiten

Weitere Finanzierungs­möglich­keiten

Es existieren weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung, welche losgelöst von der Musikschule durch die Eltern angefragt werden können, wie zum Beispiel die Stiftung Familienhilfe Bern (www.familienhilfe-bern.ch). Sie hilft, wenn öffentliche oder private Geldgeber Kosten nicht übernehmen können und ermöglicht mit Beiträgen Sport- und Musikkurse für Kinder.

Weitere Informationen dazu finden sich auf der jeweiligen Webseite.

Rückerstattungen

Rückerstattungen

Schulgeldrückerstattungen werden gemäss Art. 18, 20 und 21 der Musikschulordnung nach Ablauf des Semesters mit der nächsten Semesterrechnung verrechnet oder vergütet. 

Gesuche um Schulgeldrückerstattungen
Begründete Gesuche müssen im Semester, in welchem der Ausfall beginnt, schriftlich eingereicht werden. Bei Krankheit oder Unfall muss dem Gesuch ein Arztzeugnis, bei Militärdienst der Marschbefehl oder eine Bescheinigung des militärischen Vorgesetzten beigelegt werden. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

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