Schulreglement |
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Zweck der Schule
Die Musikschule Jegenstorf für die Gemeinden des mittleren und unteren Fraubrunnenamtes ist eine vom Verein Musikschule Jegenstorf getragene und von den im Einzugsgebiet liegenden Gemeinden zum Teil subventionierte Schule. Sie bezweckt, eine gute musikalische Bildung zu möglichst geringen Kosten zu vermitteln. Sie fördert ihre Schüler durch gründlichen Unterricht und bietet ihnen die Möglichkeit zum gemeinsamen Musizieren. Die Schule verfolgt keinen Erwerbszweck. Sie steht Erwachsenen und Kindern aus allen Kreisen der Bevölkerung offen, die sich für musikalische Ausbildung interessieren. Unterrichtsfächer Als Unterrichtsfächer sind vorgesehen: Musikalische Früherziehung, Instrumentalunterricht (Streich-, Zupf, Blas- und Tasteninstrumente) sowie Gesang und Ensemblespiel. Je nach Bedarf kann das Angebot erweitert werden. Unterrichtsform Der Instrumentalunterricht wird in der Regel als Einzelunterricht erteilt. Die Musikschulkommission kann Ausnahmen beschliessen. Unterrichtsdauer Eine Lektion dauert in der Regel 40 Minuten (gegen entsprechenden Aufpreis 60 Minuten). In besonderen Fällen kann der Unterricht auch nur 14-täglich erteilt werden. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt durch Ausfüllen und rechtsgültige Unterzeichnung eines Anmeldescheines. Damit wird gleichzeitig diese Schulordnung anerkannt. Anmeldungen werden jederzeit von der Musikschulleitung entgegengenommen. Der Eintritt erfolgt auf Semesterbeginn (August, Februar). Anmeldeschluss für das 1. Semester ist der 25. Mai, für das 2. Semester der 25. November. Die Musikschulleitung teilt die Schüler den entsprechenden Lehrkräften zu. Besondere Wünsche der Schüler werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Musikschulleitung steht Eltern, Schülern und weiteren Personen unentgeltlich zur Verfügung. Semester Das Schuljahr hat 38 Schulwochen, umfassend 37 Unterrichtswochen und eine Organisationswoche (erste Woche des Schuljahres). Die Lektionenzahl pro Schuljahr beträgt mindestens 36. Hat ein Semester 19 Lektionen, kann die Lehrkraft auf Grund der ihr vorgeschriebenen Pflicht zur Fortbildung oder für Konzerte den Unterricht einmal ausfallen lassen. Ferien Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Musikschule. Je nach Wohnort des Schülers können sich kleinere Abweichungen zum Ferienplan der örtlichen Schule ergeben. Die Feiertage sind diejenigen des Unterrichtsortes. Auf einen Feiertag fallender Unterricht wird nicht ersetzt. Verringert sich aber wegen unterschiedlicher Ferienregelung der öffentlichen Schulen an den Unterrichtsorten oder wegen gesetzlicher Feiertage die Lektionenzahl, wird der Unterricht durch die Lehrkraft nachgegeben, wenn aus diesen Gründen 16 Lektionen pro Semester nicht erreicht werden. Die Lehrkraft kann diesen Unterricht auch in Form von Klassenstunden erteilen. Die Skilagerwochen gelten nicht als Ferien für die Musikschule. Ortsanwesenden Schülerinnen und Schüler wird der Unterricht erteilt. Schulgeld Das Schulgeld wird nach dem jeweils gültigen Tarif erhoben. Für die Schulgelder wird zu Semesterbeginn Rechnung gestellt. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Bezahlung, kann dem Schüler der weitere Besuch des Unterrichtes untersagt werden. Besuchen mehrere Kinder der gleichen Familie den Instrumentalunterricht, so wird das Schulgeld ermässigt. Austritt Der Austritt kann nur auf Ende eines Semesters erfolgen. Will ein Schüler ein Fach im nächsten Semester nicht mehr belegen und die Schule verlassen, hat er sich mündlich bei der Lehrkraft und schriftlich bei der Musikschulleitung abzumelden. Wird die rechtzeitige schriftliche Abmeldung versäumt, so muss er für das nächste Semester das volle Schulgeld bezahlen. Als Abmeldetermine gelten der 25. Mai und der 25. November. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Schulgeldes. Ausnahmen können in besonderen Fällen vom Vorstand bewilligt werden. Für den Jahreskurs Musikalische Früherziehung ist ein Eintritt in der Regel nur im August möglich. Eine Abmeldung nach Ablauf des Jahres ist nicht notwendig. Ausfall von Stunden Fallen durch Veranlassung des Schülers Stunden aus, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles des Schulgeldes. In folgenden Fällen kann der Vorstand auf schriftliches Gesuch hin Ausnahmen bewilligen: - bei Krankheit oder Unfall von 3 Wochen und mehr - bei Militärdienst von 4 Wochen und mehr Bei diesen Gründen muss zum Gesuch eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Stelle (Arzt, usw) beigelegt werden. Ohne diese Bestätigung kann das Gesuch nicht bewilligt werden. Durch den Schüler ausgefallene einzelne Stunden können nur nachgeholt werden, wenn es der Lehrkraft möglich ist. Solche Stundenplanänderungen sind mit der Lehrkraft direkt abzusprechen. Fallen durch Veranlassung der Lehrkraft Stunden aus, so werden sie durch Stellvertretung ersetzt. Ist ein Ersatz nicht möglich, so erfolgt ein entsprechender Abzug auf dem Schulgeld des folgenden Semesters bzw eine Rückerstattung bei austretenden Schülern. Der Abzug bzw. die Rückerstattung erfolgt nicht, wenn im Schuljahr 36 Lektionen erteilt wurden. Unterricht Der Schüler ist zum regelmässigen Besuch des Unterrichtes verpflichtet. Ist der Schüler verhindert, so ist dies frühzeitig, wenn möglich bis am Vortag, der Lehrkraft zu melden. Die Beschaffung der Musikalien und des Lehrmaterials ist Sache des Schülers. Dieser sorgt zudem für ein eigenes Instrument. Die erste Woche nach den Sommerferien gilt als Organisationswoche. Stundenpläne und Probleme im Zusammenhang mit Instrumenten und deren Kauf können in dieser Woche mit der Lehrkraft besprochen werden. Der eigentliche Unterricht beginnt erst in der zweiten Woche des 1. Semesters. Die Lehrkraft bestimmt den Unterrichtsstoff entsprechend den Bedürfnissen und der Persönlichkeit des Schülers. Musizierstunden Die Teilnahme an diesen musikalischen Veranstaltungen der Schule ist für die Schüler freiwillig. Die Teilnahme aller Schüler ist jedoch erwünscht. Ausschluss von Schülern Der Vorstand der Musikschule kann Schülern, die sich ungebührlich verhalten, nach erfolgloser Ermahnung von der Schule ausschliessen. Das Schulgeld wird in solchen Fällen nicht zurückerstattet. Schlussbestimmungen Die vorliegende Schulordnung ist vom Vorstand des Vereins Musikschule Jegenstorf am 10. Februar 1998 genehmigt worden. Sie ersetzt die Ausgabe vom 06. Juni 1989 und tritt sofort in Kraft. >>Schulreglement (pdf) |